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Medizinstudent in weißem Kittel

Studium und Promotion

Gut geplant durch die Studienzeit

Der Einstieg ins anspruchsvolle Studium im Bereich Medizin und Gesundheitswesen ist geschafft – jetzt gilt es, die Studienplanung anzugehen. Dazu zählen Semestergebühren, Miete, Lebensunterhalt und eine frühzeitige Absicherung. Auch eine mögliche Promotion, die oft bereits während des Studiums beginnt und Auszeiten erfordert, sollte in die Finanzplanung einbezogen werden.

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Gut finanziert durchs Studium in Medizin & Pflege

Ein Studium im Bereich Medizin und Gesundheitswesen ist mit höheren Kosten verbunden als viele andere Studiengänge.
Teure Fachbücher, spezielles Klinik-Equipment und weitere studienbedingte Ausgaben müssen meist selbst finanziert werden. Ein Überblick über alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert die vorausschauende Planung.

Elterliche Unterstützung

Viele Studierende im Bereich Medizin und Gesundheitswesen werden – abhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern – regelmäßig unterstützt. Wer neben dem Kindergeld zusätzlich eine feste monatliche Zuwendung erhält, verfügt bereits über eine solide finanzielle Grundlage für das Studium.

BAföG

BAföG unterstützt Medizinstudierende aus einkommensschwächeren Familien mit einer Kombination aus staatlichem Zuschuss und zinslosem Darlehen. Die Förderung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und muss zur Hälfte zurückgezahlt werden.

Ein Teilerlass bei schnellem oder sehr gutem Abschluss ist nicht mehr möglich – jedoch kann bei frühzeitiger Rückzahlung ein Nachlass gewährt werden.

Stipendium

Stipendien bieten Medizinstudierenden eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung .

Vergabe­kriterien sind meist sehr gute Leistungen, gesellschaftliches Engagement. Es gibt zahlreiche Anbieter, z. B. Begabtenförderwerke, Stiftungen oder auch medizinbezogene Fachorganisationen.

Infos zum Stipendium

Studienkredit

Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern mit monatlich bis zu 650 Euro – auch im Medizinstudium oder während der Promotion.

Die Rückzahlung beginnt nach einer Karenzzeit nach Studienende, der Zinssatz ist variabel. Er lässt sich flexibel mit anderen Finanzierungsquellen wie BAföG oder Stipendien kombinieren.

Wenn das Unerwartete passiert, zählt Sicherheit.

Ein Unfall oder eine Erkrankung kann alles verändern – die richtige Absicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen und gibt Rückhalt fürs Studium.

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr

Studierende können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert sein. Voraussetzung ist, dass das monatliche Gesamteinkommen (z. B. aus Nebenjobs oder Mieteinnahmen) die Grenze von 556 € nicht überschreitet.

Krankenversicherung

Studentische Krankenversicherung

Nach dem 25. Geburtstag besteht Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Diese gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung möglich sein.

Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung

Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung – mit Vollendung des 30. Lebensjahres oder nach dem Abschlouss des 14. Fachsemesters – müssen sich Studierende freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Einige Krankenkassen bieten für eine Übergangszeit von sechs Monaten einen günstigeren "Examenstarif" an. 

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV) als Alternative

Für Studierende über 30 Jahre kann eine private Krankenversicherung (PKV) eine kostengünstigere Alternative sein. Die Beiträge in der PKV können unter denen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Berufsunfähigkeit

Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit

Wer im Studium durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird, erhält keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt und zahlt bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die erst
ab 100 % leistet.

Privathaftpflicht

Wer im Studium durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird, erhält keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt und zahlt bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit – im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die erst ab 100 % leistet.

Persönliche Haftung richtig versichern

Als Famulant oder Praktikant im Krankenhaus sind Sie meist über die Versicherung des Krankenhauses abgesichert – prüfen Sie das aber unbedingt vor Arbeitsbeginn.

Trotzdem besteht ein „ärztliches Restrisiko“: Bei Fehlern im privaten Umfeld oder als Ersthelfer haften Sie persönlich mit Ihrem Vermögen. Eine ärztliche Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Risiken.

Private Schadensfälle sollten zudem über eine separate private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, da auch hier hohe Schadenersatzforderungen Ihre berufliche Zukunft gefährden können..