Bonuspunkte im Privatvermögen
Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparerpauschbetrag überschreiten.
Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (z.B. Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Bonuspunkte im Betriebsvermögen
Im Betriebsvermögen wird die Bonuszahlung nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60% berücksichtigt.