- BonusPunkte zahlen sich aus
- Mehrwert für Mitglieder
- Belohnung Ihrer Geschäftsbeziehung
VR-MitgliederBonus
Kommen Sie auf den Punkt: Werden Sie Mitglied
Ein ganz wichtiger Punkt unterscheidet uns von anderen Banken: Bei uns können Sie mehr sein als nur Kunde, nämlich Mitglied Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG. Mit dem VR-MitgliederBonus punkten Sie dann zusätzlich.
Mehr als ein Geschäftsanteil
Als Mitglied Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG haben Sie die Möglichkeit, auf die Entscheidungen und Entwicklungen Ihrer Bank Einfluss zu nehmen – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbstbestimmung und Selbsthilfe. Zudem erhalten Sie neben der jährlichen Dividendenzahlung auf Ihr Geschäftsguthaben mit dem VR-MitgliederBonus einen zusätzlichen Mehrwert, der sich für Sie auszahlt.
Hier können Sie punkten
Wir belohnen den Umfang Ihrer Geschäftsbeziehung zu uns. Als Mitglied sammeln Sie durch die Nutzung ausgewählter Finanzdienstleistungen jährlich Bonuspunkte, die sich rentieren.
Je intensiver Sie mit uns zusammenarbeiten, umso mehr Bonus können Sie sich sichern. Für jeden gesammelten Bonuspunkt bekommen Sie den Gegenwert von 0,50 Euro gutgeschrieben. Der gesammelte Jahresbonus wird Ihnen im Folgejahr mit der Dividende direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Mitglieder verdienen mehr
Wir vergeben Punkt um Punkt für…

Je Mitglied werden maximal drei Geschäftsanteile berücksichtigt. Pro Geschäftsanteil können höchstens 16 Punkte eingelöst werden. Im Idealfall können somit pro Mitglied 16x3=48 Punkte erreicht werden. Ein Punkt ist 0,50 Euro wert, so dass maximal 24 Euro gutgeschrieben werden. Neumitglieder sind unabhängig vom Beitrittsdatum für das gesamte Jahr bonusberechtigt. Mitglieder mit Kündigungsvermerk werden nicht berücksichtigt.
Detaillierte Informationen zu den Bedingungen des VR-MitgliederBonus erhalten Sie in den Filialen Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG.
Mit dem VR-MitgliederBonus zahlt sich die Mitgliedschaft gleich zweimal aus:
- Dividende
- Gutschrift der gesammelten Bonuspunkte
Je intensiver die Geschäftsverbindung, desto mehr Punkte können Mitglieder sammeln und umso höher ist die Ausschüttung (bis zu 6% p.a.)
Je Mitglied werden maximal drei Geschäftsanteile berücksichtigt. Pro Geschäftsanteil können höchstens 16 Punkte eingelöst werden. Im Idealfall können somit pro Mitglied 16 x 3 = 48 Punkte erreicht werden. Ein Punkt ist 0,50 Euro wert, so dass maximal 24 Euro gutgeschrieben werden. (Stand 09/2018)
Um die volle Ausschüttung der Bonuspunkte zu erreichen, sollten vor Ablauf des Geschäftsjahres zusätzliche Geschäftsanteile gezeichnet werden (pro Mitglied können insgesamt max. 3 Anteile gezeichnet werden). Andernfalls verfallen die übrigen Bonuspunkte. Punkte über der Grenze von 48 Punkten können nicht eingelöst werden.
Die Bonuspunkte werden im folgenden Geschäftsjahr im Anschluss an die Vertreterversammlung zusammen mit der Dividende auf das jeweilige Referenzkonto des Mitglieds ausbezahlt (erst wird die Dividende gebucht, 1-2 Tage später der Bonus). Ist ein Anteil noch nicht voll einbezahlt, fließen Dividende und Bonus auf den Geschäftsanteil und erst dann auf das Referenzkonto, wenn der Anteil voll einbezahlt ist.
Zusätzlich gezeichnete Anteile werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Bonuspunkte für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt, auch wenn sie erst zum Jahresende erworben werden. Die Dividende wird zeitanteilig berechnet.
Ja, wenn alle Kontoinhaber Mitglied sind, werden auch Gemeinschaftskonten bonifiziert. Die Bonuspunkte werden zu gleichen Teilen verteilt. Ist ein Kontoinhaber noch kein Mitglied, empfiehlt sich die Zeichnung eines oder mehrerer Geschäftsanteile.
Bonuspunkte im Privatvermögen
Die gewährten Bonusgutschriften gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungssteuer, sofern sie den Sparerpauschbetrag überschreiten.
Eine Angabe in der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Steuerschuld durch den Steuerabzug abgegolten ist. Sofern die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (z.B. Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft) gehören, sind auch die Bonusgutschriften den jeweiligen Einkünften zuzuordnen und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Bonuspunkte im Betriebsvermögen
Im Betriebsvermögen wird die Bonuszahlung nach dem Teileinkünfteverfahren nur zu 60% berücksichtigt.