Mit dem 3. Juli 2015 sind im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Diese gewährleistet dem Kunden den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro.
Für unsere Kunden ändert sich am bewährten Schutz ihrer Einlagen nichts.
Wir sind bereits der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) angeschlossen. Die neuen europäischen Vorgaben sind lediglich ein Zusatz zur bereits bestehenden Sicherungseinrichtung.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes zum 3. Juli 2015 besteht neben der Sicherungseinrichtung des BVR die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Die Einlagen der Kunden sind damit quasi doppelt abgesichert.