Einlagensicherheit

So sind Ihre Einlagen bei uns geschützt

Mit dem 3. Juli 2015 sind im Rahmen der Harmonisierung in Europa neue gesetzliche Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Diese gewährleistet dem Kunden den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro.

Für unsere Kunden ändert sich am bewährten Schutz ihrer Einlagen nichts.

Wir sind bereits der freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) angeschlossen. Die neuen europäischen Vorgaben sind lediglich ein Zusatz zur bereits bestehenden Sicherungseinrichtung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Einlagensicherungsgesetzes zum 3. Juli 2015 besteht neben der Sicherungseinrichtung des BVR die als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Die Einlagen der Kunden sind damit quasi doppelt abgesichert.

Wissenswert

Aufgabe Institutssicherung

Die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR haben beide die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. 

Im Rahmen dieses so genannten Institutsschutzes wird eine angeschlossene Bank, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und diese nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, durch das genossenschaftliche Sicherungssystem gestützt.

Schutzumfang der freiwilligen Sicherungseinrichtung des BVR

Die Sicherungungseinrichtung des BVR schützt über den gesetzlichen Schutz der BVR Institussicherung GmbH hinaus die Einlagen der Kunden:

  • alle Kundeneinlagen, darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen (inkl. Sparbücher), Sparbriefe, Termineinlagen (Festgelder), Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonten und Tagesgeldkonten) und
  • Inhaberschuldverschreibungen, die von angeschlossenen Instituten ausgegeben wurden und im Besitz von Kunden sind.
Sicherungseinrichtung des BVR

Die Sicherungseinrichtung des BVR ist das erste und vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland. Dieses System hat von Beginn an (seit den 1930er Jahren als Folge der damaligen Weltwirtschafts- und Bankenkrise) stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – darunter insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Damit ist die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken.

Seit ihrem Bestehen ab dem Jahr 1934:  

  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen ist,
  • hat noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten, 
  • hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.