Die eigene Praxis oder Apotheke

Neugründung oder Übernahme einer Praxis

Bis zum Jahr 2030 werden rund 4.800 ambulant tätige Ärzte fehlen, vor allem auch Hausärzte. Die Zeiten für eine Praxisgründung scheinen so gut, wie selten zuvor. Dabei stellt sich für viele Praxisgründer die Frage der Neugründung oder Praxisübernahme. 

Neben Praxisübernahmen innerhalb der Familie stellen Praxisübernahme bzw. der Kauf einer Praxis den meist genutzten Weg zur eigenen Praxis dar. Der Start erweist sich als einfacher, da der Übernehmer mit einem festen Patientenstamm rechnen kann und vom Image der Praxis sofort profitiert. Auch die vertragsärztliche Zulassung zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten kann übernommen werden.

Die Neugründung einer Praxis bietet allen Spielraum, um seine eigenen Vorstellungen einer Praxis in medizinischer wie organisatorischer Hinsicht zu verwirklichen. Sie erfordert im ersten Schritt eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung an dem gewünschten Standort und bedarf einer langfristigen Planung. Je nach Fachrichtigung können die Kosten bei der Neugründung variieren.  

Finanzierung

Der Weg in die Selbständigkeit mit einer eigenen Praxis oder Apotheke braucht eine gut durchdachte Finanzierung, die auch die private Situation berücksichtigt. Unsere Spezialisten kennen die Anforderungen an Ärzte und Mediziner und deren Bedarf, wenn der Arzt oder Apotheker zum Unternehmer wird.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung öffentlicher Fördergelder z. B. der KfW-Bankengruppe. Ausführliche Informationen zu den Programmen der KFW sowie nützliche Rechner und Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kfw.de.

Absicherung

Berufliche Risiken und Praxis

Berufshaftpflichtversicherung
Als Arzt oder Apotheker tragen Sie hohe Verantwortung. Sei es ein Beratungsfehler oder Personen- und Sachschäden aufgrund der ärztlichen Tätigkeit im beruflichen Umfeld – Sie haften nicht nur für die eigenen Fehler, sondern auch für die Ihrer Angestellten oder Praxispartner. Ärztliche Fehler außerhalb des dienstlichen Umfeldes z. B. bei Erste Hilfe Leistungen stellen zudem ein gesondertes Risiko dar, das in der Absicherung berücksichtigt werden muss. Die Absicherung dieser Risiken über eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher von elementarer Bedeutung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch Ärzte und Apotheker müssen an eine Absicherung Ihrer Berufstätigkeit denken. Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke gibt es meist erst bei voller Berufsunfähigkeit. Eine private Vorsorge hingegen leistet meist schon bei 50% Berufsunfähigkeit und schließt den Verweis auf andere Tätigkeiten aus.

Ertragsausfallversicherung

Ein Brand oder Wasserschaden kann in kürzester Zeit  zur Einstellung des Praxisbetriebs führen. Zum Sachschaden kommen die fixen Kosten wie Mieten und Löhne, die trotz des Gewinnausfalles erbracht werden müssen. Das kann für Ihre Praxis oder Apotheke womöglich zur existenziellen Bedrohung werden. Eine Ertragsausfallversicherung überbrückt diese finanziellen Belastungen und schenkt Ihnen Sicherheit

Inhaltsversicherung

Betriebseinrichtung, Rezepte, Krankenscheine und Medikamente – die klassischen Gefahren von Verlust durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm sichert eine Inhaltsversicherung ab. Für Schäden an Elektronischen Geräten stellt sie jedoch keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz dar.

Elektronikversicherung

Ein medizinischer Betrieb ohne medizinische Diagnosegeräte, Labore, Therapiegeräte und Kommunikations- und EDV-Technik wäre undenkbar. Schäden an elektronischen Geräten können den Betrieb erheblich einschränken oder sogar komplett lahmlegen. Für Schäden, die in der Inhaltsversicherung nicht abgesichert sind, bietet die Elektronikversicherung den umfänglichen Schutz.

Private Absicherung

Mit dem Weg zur Selbständigkeit erweitert sich auch Ihr Bedarf an privater Absicherung und Vorsorge. Unsere Berater prüfen gemeinsam mit Ihnen Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen erforderliche Anpassungen auf.

Rumdum-Schutz

Für niedergelassene Ärzte bietet die R+V-Versicherung einen Rundumschutz in einem Versicherungspaket mit mehreren Bausteinen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können.